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Das Haar in der kalten, versalzenen Suppe, auf die man 30 Minuten warten musste

Autor: GastroGuide , Datum: 10.08.2012, Kategorie: Allgemein

...so sollte es natürlich nicht sein!
Dennoch hat man als Gast Rechte, wenn im Restaurant nicht alles nach Plan lief.
Wenn man länger als 30 Minuten auf ein einfaches Mahl warten musste, kann der Rechnungspreis um bis zu 30 Prozent gemindert werden, bei Getränken sind 20 Minuten angemessen, sagen Juristen. In dieser Situation sollten Gäste aber zuerst ihren Unmut deutlich machen, indem sie z.B. ankündigen, dass sie das Essen in spätestens 10 Minuten serviert haben wollen.
Ein anderes Szenario besagt, wenn Gäste länger als 30 Minuten auf die Rechnung warten mussten und den Kellner mindestens dreimal darauf hingewiesen haben, dann ist es möglich das Restaurant zu verlassen. Allerdings sollte man dann seine Adresse hinterlegen, denn hier befindet sich der Wirt im Annahmeverzug, welcher aber nicht von Zahlung befreit.
Bei mangelhaften Speisen gilt: Meckern nach dem Verzehr gilt nicht! Deshalb sollte man sich als Gast gleich beschweren, wenn das Essen kalt, die Suppe versalzen oder das Gemüse angebrannt ist. Hier steht dem Gast, genau wie beim Versanhandel, ein Recht auf Rückgabe und Umtausch zu. Nur bei groben Mängeln, wie dem berühmten Haar in der Suppe, kann entschieden werden ob man das Essen Retour gehen lässt oder ein Preisminderung verlangt.(cs)

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