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Ab Montag, 16.08.2021 gelten die 3 G`s im Innenraum.
Veröffentlicht am 17 Aug. 2021 09:57

Ab Montag, 16.08.2021 gelten die 3 G`s unabhängig der Inzidenz für Innengastronomie, Hotelbetriebe und Veranstaltungen jeglicher Art.

3G-Pflicht als Zugangsvoraussetzung für den Zutritt in Innenbereiche (Innengastronomie) oder für die Teilnahme an Veranstaltungen und Feiern wird in ganz Baden-Württemberg die 3G-Regel gelten. Das heißt Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Für Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, besteht wie zuvor die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) . Ausgenommen davon sind generell Kinder, die das 6.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts.

Wir sind verpflichtet, diese Zugangsvoraussetzungen zu kontrollieren, was bedeutet, dass der Gast bei Einlass entsprechende Nachweise vorzuzeigen hat. Sollten Sie diesen Nachweis nicht haben können Sie bei uns vor Ort einen Selbsttest machen, den wir Ihnen gerne zu Verfügung stellen.

Besuche im Biergarten sind von diesen Regeln nicht betroffen, d.h. hier wird kein Test bzw. keine Impfbescheinigung benötigt. Sie können bei uns gerne einen überdachten Terrassenplatz reservieren. Einfacher Anruf genügt: 0172-9453370

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