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Der Landkreis Northeim hat am 14.07.2015 auf Anfrage des Gandersheim Kreisblatt Online bestätigt, dass bereits am 24. Februar 2015 dem Betreiber des "Hotels am See" Bad Gandersheim der Betrieb des selbständigen Gewerbes untersagt wurde. Ein Verfahren ist seitdem beim Verwaltungsgericht in Göttingen anhängig. Darauhin wurde das Gewerbe vom Betreiber des Hotels am 9. März 2015 rückwirkend zum 26. Februar 2015 umgemeldet. Nach dieser Finesse war nach Darstellung des Landkreises ein Vorgehen gegen die Projektgesellschaft am See (Betreiber des Hotel- und Restauratsionsbetriebes) nicht mehr möglich. Mit Bescheid vom 19. Juni 2015 wurde dann auch der neuen Gewerbetreibenden, einer kaum Deutsch sprechende Dame und Bekannte des Eigentümers der Immobilie, abermals vom Landkreis Northeim der Betrieb des Gewerbes untersagt. Ebenfalls wurde die Verfügung mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro angedroht. Bislang hat der Betreiber auf die neuerliche Verfügung nicht reagiert.
Quelle: http://www.gandersheimer-kreisblatt.de/news